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Ledig - Bescheinigung

Ein deutscher Staatsangehöriger möchte im Ausland heiraten. Die zuständige ausländische Behörde verlangt von ihm eine Bescheinigung der deutschen Botschaft/ des  deutschen (General)Konsulates, dass er / sie ledig ist. Wie kann mann oder frau eine solche Bescheinigung bekommen?

Eine Konsularbescheinigung darüber, dass mann oder frau ledig ist,  kann  unter Vorlage eines vom zuständigen deutschen Standesbeamten ausgestellten Ehefähigkeitszeugnisses ausgestellt werden. Dafür ist die deutsche Auslandsvertretung zuständig, in dessen Konsularbezirk Mann oder Frau seinen / ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat oder in dem die Bescheinigung benötigt wird.
Zu beachten ist, dass die Ausstellung einer solchen Konsularbescheinigung  gebührenpflichtig ist.