Heirat in Deutschland ohne Wohnsitz in Deutschland
Beide Partner, die die Ehe schließen möchte, haben keinen Wohnsitz in Deutschland. Welche Unterlagen sind erforderlich, wenn sie in Deutschland heiraten möchten?
Wenn keiner der zukünftigen Ehepartner seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, ist für die Entgegennahme der Anmeldung der Eheschließung eines der Hauptstandesämter zuständig (dies gilt auch für deutsche Staatsangehörige).
Hauptstandesämter sind:
Hauptstandesamt München, Ruppertstrasse 11,
80337 München:
Buchstaben A - K: Tel. +49-89-233444-35
Buchstaben L - R: Tel. +49-89-233444-24
Buchstaben S - Z: Tel. +49-89-233444-15
Standesamt Baden-Baden, Augustaplatz 1,
76530 Baden-Baden. Tel. +49-7221-932160, Fax +49-7221-932168,
Hauptstandesamt Hamburg, Borgfelder Str. 64,
20537 Hamburg, Tel. +49-40-428540, Fax +49-40-428544937,
Standesamt I in Berlin, Rückerstrasse 9,
10119 Berlin, Tel. +49-30-902070, Fax +49-30-90207245.
Das jeweilige Hauptstandesamt teilt dann mit, welche Unterlagen für Ihre Eheschliessung in Deutschland vorgelegt werden müssen. Liegend diese Unterlagen komplett dem gewählten Hauptstandesamt vor, so erteilt dieses dem Standesamt an dem Ort, an dem Mann und Frau in Deutschland heiraten möchten, die Erlaubnis, die Eheschliessung durchzuführen.
In der Regel ist es erforderlich, dass die ausländischen Urkunden des künftigen Ehepartners noch übersetzt und bestätigt werden.
Bestätigt das Hauptstandesamt, dass die für die Eheschliessung erforderlichen Unterlagen komplett sind, kann der künftiger Ehepartner bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung das eventuell erforderliche Visum zur Einreise nach Deutschland beantragen.