Rechtsverhältnisse der internationalen Ehe
Die Rechtsordnung des Ortes, also des Landes, in dem man geheiratet, die Ehe geschlossen hat, ist nicht ohne weiteres maßgebend für die anderen (über die Eheschließung hinausgehenden) Rechtsverhältnisse der Eheleute, also für das Namensrecht, den Güterstand oder das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder.
Nach welcher Rechtsordnung sich diese Verhältnisse der Ehegatten richten, ist oft nicht einfach zu beantworten; maßgebend ist das Internationale Privatrecht. Das Internationale Privatrecht entscheidet, ob etwa ein deutsches Gericht bzw. eine Behörde das deutsche oder aber ausländisches Recht anzuwenden hat. Das Einführungsgesetzbuch zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) enthält die maßgeblichen Vorschriften des deutschen Internationalen Privatrechts. Das Bundesministerium der Justiz gibt die Broschüre "Internationales Privatrecht" heraus.
Die Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige im Bundesverwaltungsamt erteilt Auskunft über ausländisches Recht, vor allem auf dem Gebiet des Ehe-, Familien- und Erbrechts. Dort bekommt man auch eine Dokumentation und Information über binationale Ehen und Partnerschaften. Viele Besonderheiten gilt es bei der Eheschließung mit Personen islamischer Religionszugehörigkeit zu beachten. So bringt das Bundesverwaltungsamt auch eine Infosammlung mit dem Titel "Islamische Eheverträge" heraus.