Heirat im Ausland
Beide Partner sind Deutsche und möchten im Ausland heiraten. Wie geht das?
Es gelten die Eheschließungsbestimmungen des jeweiligen Landes, in dem geheiratet werden soll.
Die Eheschließungsbestimmungen in den verschiedenen Ländern sind vom Bundesverwaltungsamt in fünf Broschüren für die Regionen Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien/Australien und Afrika zusammengestellt worden.
Jede dieser Infobroschüren mit dem Titel "Deutsche heiraten in..." kann man über Beratungsstellen verschiedener Wohlfahrtsverbände gegen eine Schutzgebühr bekommen. Beim Bundesverwaltungsamt, der dortigen Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige, kann man um ein kostenloses Verzeichnis dieser Beratungsstellen nachsuchen..
Dieses Verzeichnis der Beratungsstellen und weitere Infos findet man auch auf dem Webauftritt des Bundesverwaltungsamts unter dem Stichwort "Auswanderung".
Bundesverwaltungsamt
-Informationsstelle für Auslandstätige und Auswanderer -
50728 Köln
Tel. +49 (0) 221-758-4999
Fax +49 (0) 221-758-4829 InfostelleAuswandern@bva.bund.de, www.auswandern.bund.de
Bundesverwaltungsamt
Man sollte sich jedoch darüber im Klaren sein, dass man rechtsverbindliche Auskünfte nur von der Amtsperson bzw. der zuständigen Behörde im Ausland bekommen kann, welche die Eheschließung vornehmen soll. Auf jeden fall sollte man mit dieser Stelle Kontakt aufnehmen um die nähren Voraussetzungen in Erfahrung zu bringen und um schließlich den Termin zur Eheschließung abzustimmen.