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Sprachkenntnisse des ausländischen Ehepartners

Muss der ausländischer Ehepartner oder Verlobter bzw. die Ehefrau, der Ehemann oder die Verlobte oder der Verlobte bereits bei Visabeantragung, also vor der Einreise nach Deutschland, deutsche Sprachkenntnisse nachweisen?

Die Antwort lautet seit der Reform des Zuwanderungsgesetzes am 28. August 2007: ja. Es müssen zumindest Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachgewiesen werden, denn Deutschland möchte erreichen, dass Einwanderer bereits von Anfang an in das Leben in Deutschland integriert werden. Nähere Informationen gibt es auf der Internetseite  des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Derjenige der das Visum beantragt, bekommt vertiefende Infos auch bei der deutschen Auslandsvertretung.