Wann ist eine im Ausland geschlossene Ehe gültig?
In Deutschland gibt es kein bestimmtes Verfahren für die Anerkennung von im Ausland geschlossenen Ehen. Eben sowenig existiert eine allein dafür zuständige Behörde. Man kann also seine im Ausland geschlossene Ehe nicht in einem förmlichen Verwaltungsverfahren in Deutschland anerkennen lassen. Umgekehrt: man braucht es auch nicht.
Die Frage, ob eine im Ausland geschlossen Ehe auch nach deutschem Recht wirksam ist, taucht immer nur als Vorfrage im Zusammenhang mit der Entscheidung über eine andere Amtshandlung auf, etwa wenn man eine Namenserklärung abgeben möchte oder einen Antrag auf Anlegung eines Familienbuchs beim inländischen Standesamt stellt oder eine Eintragung in der Steuerkarte begehrt. Dann prüft die jeweils mit der Hauptfrage befasste Stelle, also das jeweilige Amt die Frage der Wirksamkeit der Eheschließung, im Rahmen der Entscheidung in eigener Verantwortung.
Welche Voraussetzungen muss eine ausländische Ehe erfüllen, damit sie auch in Deutschland als wirksam angesehen wird.
Zunächst kann man von folgendem Grundsatz ausgehen: eine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland ist wirksam. Es müssen allerdings folgende Bedingungen erfüllt sein:
- die für die Trauung im fremden Staat geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind eingehalten worden
- bei beiden Verlobten sind die nach ihrem jeweiligen Heimatrecht geltenden Eheschließungsvoraussetzungen (z.B. Ledigkeit, Mindestalter, kein unzulässiger Verwandtschaftsgrad und ähnliches gegeben.
Es besteht keine Verpflichtung für deutsche Staatsangehörige, in Deutschland einen Antrag auf Anlegung eines Familienbuchs zu stellen oder ihren Namen nach der Eheschließung zu ändern. Folglich ist es denkbar, dass jemand rechtswirksam verheiratet ist, obwohl dies nicht anhand der deutschen Personenstandsbücher nachvollziehbar ist.
Bei den deutschen Auslandsvertretungen kann man die jeweils geltenden Eheschließungsbestimmungen des Gastlandes erfragen. Infos zu den Eheschließungsbestimmungen des jeweiligen Landes kann man auch beim Bundesverwaltungsamt in Köln erhalten. Das Bundesverwaltungsamt gibt fünf unterschiedliche Infomaterialien für die Regionen Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien/Australien und Afrika heraus. Jede dieser Mappen trägt den Titel "Deutsche heiraten in...". Man erhält sie über Beratungsstellen verschiedener Wohlfahrtsverbände gegen eine Schutzgebühr. Ein Verzeichnis der Beratungsstellen ist beim Bundesverwaltungsamt (Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige, 50728 Köln, Telefon +49 (0) 221-758-4999, Telefax +49 (0) 221-758-4829) kostenlos erhältlich.
Infos hält auch die Internetseite des Bundesverwaltungsamts unter dem Stichwort "Auswanderung" bereit.
Auf alle Fälle ist es notwendig, Kontakt zur im Ausland für die Eheschließung zuständigen Behörde oder Amtsperson aufzunehmen, denn nur von dort kann man letztendlich rechtsverbindliche und aktuelle Auskünfte über die Voraussetzungen der Eheschließung erhalten, also darüber, welche Dokumente vorzulegen sind, ob sie übersetzt sein müsse und ob Echtheitsbestätigungen notwendig sind. Einen Termin zur Eheschließung muss man ebenfalls mit der ausländischen Behörde verabreden.