Anerkennung einer ausländische Heiratsurkunde
Mit der ausländischen Heiratsurkunde kann man die im Ausland geschlossene Ehe nachweisen.
In manchen Staaten ist es üblich, den Ehepartnern nach der Trauung nur eine Bescheinigung oder eine "verkürzte Heiratsurkunde" zu übergeben.
Mann und Frau müssen dann ihre Eheschließung noch bei der zuständigen Behörde registrieren lassen. Erst dann erhalten sie eine Heiratsurkunde in Form eines vollständigen Registerauszugs. So verfahren wird etwa in den USA oder n Kanada. Infos hierzu gibt es beim Bundesverwaltungsamt, das Merkblätter zu Eheschließung in unterschiedlichen Ländern herausgibt.
Von deutschen Behörden werden ausländische Heiratsurkunden nur dann anerkannt, wenn ihre Echtheit oder ihr Beweiswert in einem besonderen, international üblichen Verfahren festgestellt worden ist.